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ao GV vom 11. Aug. 1949. Statutenänderung für Beitritt zum LV für Leibesübungen
ao GV vom 11. Aug. 1949. Statutenänderung für Beitritt zum LV für Leibesübungen

11.08.1949 / NF-Pfäffikon [PBV.NFPF.118j]

11. Aug. 1949:
Urabstimmung über Beitritt des Landesverbandes des T.V.N. zum Schw. Landesverband für Leibesübungen (SLL), dem Dachverband aller Sportverbände. Dieser verfügt dank der Sport-Toto Gelder über wesentlich grössere finanzielle Mittel. Es dürfen aber nur Sportorganisationen aufgenommen werden, deren Statuten absolute politische Neutralität dokumentieren. Der Vorstand empfiehlt daher das 2-malige Vorkommen von „sozialistisch“ in den Statuten diplomatisch zu umschreiben. Der Antrag wird schliesslich mit 16:1 bei 2 Stimmenthaltungen angenommen. (An der Monatsversammlung vom 5. Jan. 1956 wird dann allerdings moniert, dass auch bei der Landesversammlung vom März 1953 in Lausanne die nötige 3/4-Mehrheit für die Statutenänderung nicht erreicht wurde und damit der Beitritt zum SLL noch nicht vollzogen sei.)

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