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Ref. Kirche, Grosse Glocke
Ref. Kirche, Grosse Glocke

26.03.2014 / [PAB.KIR1.022]

Die grosse Glocke wurde nach Abschluss des Kirchenbaus 1827 durch Joseph und Karl Rosenlächler zu Konstanz gegossen. Ihre Vorgängerin – 1595 eingeschmolzen und neu gegossen – wurde im Frühjahr 1827 im Beisein von Pfarrer und Mitgliedern der Baukommission im Turm zerschlagen und in Stücken auf den Kirchhof hinuntergeworfen. In Kisten verpackt, führte sie Fuhrmann Friedrich Fenner ab dem Ried bei Bettswil über Winterthur nach Konstanz. Am 4. Juli kam die neu gegossene Glocke nach Bäretswil und wurde in Gegenwart von von Rosenlächler in den Turm gezogen. Erstes Geläute am 10. Juli. Die Glocke trägt die von Pfarrer Waser verfasste Widmung: «Zur Ehre Gottes und zur Freude seiner Verehrer», auf der entgegengesetzten Seite: «Auf das Einweihungsfest der Gemeinde Bäretschweil gegossen». Und unten herum: «Gegossen im Jahre 1827 durch Joseph Rosenlächler und Sohn Karl zu Konstanz». Ihr Gewicht beträgt 3'333 Pfund und kostete die Gemeinde 1'600 Gulden. Die vier kleineren Glocken besorgte ebenfalls Rosenlächler auf den Bettag 1830. (Ein Jahr später erwirbt die Gemeinde vom Konstanzer Tausendsassa auch noch neue Schläuche für ihre drei Feuerspritzen!) Das ganze Geläut wiegt 6654 Pfund, kein übermässiges Gewicht. Das schwerste und kräftigste Geläut im Oberland hängt im Kirchturm von Hinwil. 1953 wurden dort die 13 Tonnen schweren Glocken durch die Schuljugend in den Turm gezogen.

Seit alters rufen die Glocken zum Gottesdienst, zu festlichem Feiern, aber auch zum Abschied. Darüber hinaus melden die Glocken samt dem «Chilezyt» auch in Bäretswil seit Jahrhunderten die Stunden des Tages und was es geschlagen. Als weder Autos noch Motoren dröhnten, war das Geläut – je nach Windrichtung - auch in Neuthal, in Wappenswil, am Allmenrain und in Bettswil zu hören. Das Morgen- und das Betzeit-Läuten geben den Rhythmus des Tages an. Während neun Generationen (von 1745-2010) sind Turm und Glocken der Familie Sigrist Walder zur aufmerksamsten Pflege anbefohlen. Zur alten Zeit, da man noch mit den Seilen läutete, wurde ihm verordnet, keinesfalls zu «überläuten», sondern «immer in dem gehörigen Grad der Stärke und Schwingung». Bei Feuersbrünsten darf nur auf den Befehl des Pfarrers, später des Gemeindepräsidenten oder des Feuerwehrkommandanten Sturm geläutet werden (bis ca. 1950). Von Zeit zu Zeit muss der Sigrist die Schraubenmuttern am Glockenjoch prüfen und ggf. anziehen. Der Ballen bei der Treppe oben im Glockenboden muss beim Läuten geschlossen sein, «damit der Schall mit ganzer Kraft durch die Schalllöcher hinausgedrängt werde». Von Zeit zu Zeit sind die Glocken mit einem Tuch sorgfältig abzureiben. .
Vgl. A. Sierszyn, Ein Vierteljahrtausend Sigrist Walder in Bäretswil (1990).

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