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Statuten Veloclub 5: Finanzen und Bussen
Statuten Veloclub 5: Finanzen und Bussen

1905 / [PAL.VOB9.008]

IX. Finanzen

§ 21. Die Finanzbedürfnisse des Verins werden aus der Vereinskasse bestritten. Diese wird gebildet:
1. Aus Monatsbeiträgen von 50 Rp. pro Aktivmitglied.
2. Aus jährlichen Beiträgen von 3 Fr. pro Passivmitglied.
3. Aus Bussen und zwar:
  a) Von 50 Rp. für unentschuldigtes Ausbleiben an der Generalversammlung.
  b) Von 20 Rp. für unentschuldigtes Wegbleiben an einer ordentlichen Versammlung.
  c) Von 25 Rp. resp. 10 Rp. für zu spätes Erscheinen von mehr als einer Viertelstunde, sowie vorzeitiges Weggehen an der General- resp. einer ordentlichen Versammlung.
  d) Von einem Franken für Nichtteilnahme an obligatorischen Ausfahrten.
  e) Von 50 Rp. für vereinswidriges Betragen bei Ausfahrten und Versammlungen.
4. Aus den Austrittsgebühren von 2 Franken.
5. Aus freiwilligen Beiträgen und Legaten

§ 22. Als Entschuldigungsgründe gelten:
1. Krankheit des betreffenden Mitgliedes und wichtige Familienangelegenheiten.
2. Gesetzliche Abberufung.
3. Berufliche Verhinderung.
Über die Zulässigkeit der Entschuldigung entscheidet der Vorstand.

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