Das «dunkle Mittelalter» war nicht per se dunkel. In Architektur und Kunst leistete es Grosses. Die Justiz aber war ein wirklich dunkles Kapitel der Zeit. Man glaubte, mit Folter die Wahrheit zu erfahren.
Als erste Stadt nach der Reformation führte Zürich 1525 ein Sittengericht ein, hier «Ehegericht» genannt.[1] Es setzte sich aus 2 Pfarrern und je 2 Mitgliedern des Grossen und des Kleinen Rats zusammen. Auf dem Land waltete der Stillstand, so benannt, weil er nach dem Sonntagsgottesdienst noch zusammen stand und die moralischen Verfehlungen in der Gemeinde besprach. Er setzte sich in Bäretswil aus Pfarrer, Untervogt, Kirchenpfleger, Ehegaumer und Schulmeister zusammen[2], durfte aber nur mahnen und rügen. Das richterliche Urteil wurde aber in der Stadt gefällt.
Der Spielraum für verheiratete Frauen war sehr eng und beschränkte sich für die meisten auf Haus, Herd und Hof. Das war schon vor der Reformation so. Um der Enge zu entfliehen, leisteten sich Frauen gehobenen Standes eine Pilgerreise oder sie betätigten sich karitativ in der Sorge um Arme und Kranke. Speziell waren die Hebammen. Dank ihrem Erfahrungsreichtum kannten sie Kräuter, Heilmittel und Methoden, die den gelehrten Ärzten überlegen waren, welche ihr Wissen immer noch aus den Büchern der Antike von Hippokrates und Galenus bezogen. Der Neid dieser Ärzte war den Hebammen gewiss und schnell fielen sie in den Verdacht der Hexerei und des Packts mit dem Teufel. Gefährdet für Denunziation und Hexenjagd waren aber auch Frauen von Wirten, Scherern (Dorfmediziner) und Badern sowie Witwen generell.
Die verheerende Pest, die 1629 Bäretswil heimgesucht hatte, war vorüber und die Überlebenden konnten sich des Lebens freuen. Auch Jost Wagner, seit 1620 Pfarrer in Bäretswil, unterlag 1629 der Pest. Sein Schwiegersohn Johannes Hartmann Heidegger war nun von 1629-1643 Pfarrer[3]. Und just in dieser Zeit, 1640, passierte das Ungeheuerliche, das das ganze Zürcher Oberland erschütterte. Peter Simmler, der Pfarrer von Fehraltorf, beschuldigte die Wirtin Weiblin, ein «ärgerliches Leben» zu führen und verdächtigte sie des Ehebruchs. Der Zürcher Rat startete nun eine Grossuntersuchung, die auch der besonnene Pfäffiker Pfarrer Hans Schmid nicht verhindern konnte. Durch Folter und Denunziation weitete sich der Kreis der Beschuldigten immer weiter aus und schliesslich wurde Katharina Brunner aus Bäretswil als eine der Hauptschuldigen zusammen mit 3 weiteren Frauen des Zürcher Oberlandes im Wellenbergturm in der Limmat inhaftiert, gefoltert und am 8. Feb. 1640 durch den Scharfrichter enthauptet. Auch Männer wurden angeklagt, aber da sie ja angeblich von den Frauen verführt worden waren, kamen sie mit glimpflichen Strafen davon.[4] [5] [6]
Der Zugang der Frauen zum öffentlichen Leben blieb harzig, selbst nach der Liberalisierung in der Regenerationszeit nach 1830. Da gab es zwar 1835 für Bäretswil einen Männerchor, aber erst in den 1870er Jahren auch «Töchterchöre» – und den verheirateten Frauen blieb einfach das Mitsingen im Gottesdienst. 1881 wurde der Bäretswiler Männerturnverein gegründet, aber es dauerte 70 Jahre, bis dann 1950 die Damenriege und 1972 gar eine Frauenriege gegründet wurde.
P. Bischofberger, 6.8.2021
Einzelnachweise
[1]Lucienne Hubler: Historisches Lexikon der Schweiz (HLS) 2010, abgerufen am 06.08.2021, Sittengerichte
[2]A. Sierszyn, J. Albrecht: Bäretswil. Ein Heimatbuch. Hrsg. Pol. Gem. Bäretswil 2015, Die Kirchgemeinde. Von Adetswil bis ans Hörnli Kap.4c S. 122
[3]Julius Studer: Die Geschichte der Kirchgemeinde Bäretswil. Zürich 1870, Digitalisat S.136f
[4]Peter Niederhäuser: Heimatspiegel, Monatsbeilage des ZO. Nov. 2011, Dass sich ein harter Stein erbarmen möchte. Recht und Sittlichkeit in der Region Pfäffikon um 1640
[5]Peter Bertschinger, Hobbygenealoge: Zürcher Oberländer. Das gleiche Schicksal aus gleichem Grund (Verführung von Ehemännern) erlitt 1656 eine Frau in Uster 5.11.2021, Die Hexe von Nossikon
[6]Peter Niederhäuser: Heimatspiegel, Monatsbeilage des ZO. Nov. 2021, Ein Pfarrer auf Abwegen, Knechtli 1628