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PBA.DOK2.466p - Dokument «HSpi-2022 Junker Gerichtsherren: Die Meiss zu Wetzikon»
HSpi-2022 Junker Gerichtsherren: Die Meiss zu Wetzikon
__.12.2022 / HSpi, Peter Niederhäuser [PBA.DOK2.466p]
Junker Gerichtsherren: Die Meiss zu Wetzikon
Obwohl zürcherisches Untertanengebiet, war Wetzikon bis 1798 Teil einer adligen Gerichtsherrschaft. Diese bestimmte als Zwischenebene zwischen der hohen Obrigkeit in Zürich und den eher bescheidenen dörflichen Verhältnissen das Leben der Einwohnerinnen und Einwohner mit.
Für den Alltag in Wetzikon war die Gerichtsherrschaft vielleicht sogar wichtiger als die Zugehörigkeit zur Limmatstadt. Als Symbol dieser Herrschaft erinnert heute vor allem das Schloss Wetzikon an eine Vergangenheit, die eng mit der adligen Geschichte der Region verbunden, mittlerweile aber weitgehend vergessen ist. Lange Zeit waren solche mit besonderen Gerichtsrechten ausgestatteten Herrschaften ein Rückzugsort des alten Adels, um dann standesgemässe Wohnsitze der neuen führenden Geschlechter von Zürich zu werden. So gehörte Wetzikon praktisch 150 Jahre der Familie Meiss. Was lässt sich über die Gerichtsherrschaft Wetzikon überhaupt sagen, und wie eng waren die Meiss mit dem Schloss und dem Ort verbunden?
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Was ist eine Gerichtsherrschaft?
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Während sich in Turbenthal die Herren von Breitenlandenberg als traditionsreiche Adlige erstaunlich lange halten konnten, blieb Kempten-
Greifenberg-Werdegg bis ins 17. Jahrhundert das Revier der Blarer von Wartensee und später der Freiherren von Hohensax. Das einem
Seitenzweig der Breitenlandenberg gehörende Wetzikon kam hingegen 1526 an den reichen Bauern Heini Weber von Egg. Allen diesen Gerichtsherrschaften ist gemeinsam, dass ab dem ausgehenden 16. Jahrhundert der Einfluss der – mit altadligen Familien verschwägerten – Patrizier aus der Stadt Zürich immer wichtiger wurde und schliesslich die Familien Schmid und Meiss ihren Vorrang über mehrere Generationen
hinweg zementieren konnten. Symbol ihres Selbstverständnisses war der Junker-Titel; erst als dieser 1798 verloren ging, legten sich die Meiss
ein adliges Prädikat bei und nennen sich seither «von Meiss».
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Literatur
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