Detail

Restschuld nach Abzug der Einnahmen von den Ausgaben
Restschuld nach Abzug der Einnahmen von den Ausgaben

1640 / StaZ [PBE.TAUF.110j]

Also nach Abzug Ynnemmen und Ussgebens blybt er by dieser Ersten Rechnung Schuldig:
An Gelt 79 Pfund, 9 Schilling, 6 Heller

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