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Rechnung Jerg Wäbers, Rechnung 1649, No 10/6. Bitte um Schulderlass
Rechnung Jerg Wäbers, Rechnung 1649, No 10/6. Bitte um Schulderlass

1649 / StaZ [PBE.TAUF.158j]

Abgangen
289 Pfund Gaht ab uf Heiny Wäber, Jerg Wäbers dess Täufers Sohn im Müllikram, welicher by dem synes Vaters Gütli daselbst mit Marthini No 48 366 Pfund In Restanz Ihme Jerlich darby Jerlich Uferlegten 50 Pfund LehenZins Und 3 Pfund Costen schuldig gewesen. Sälliche aber Ihme ab dem Kleinen Gütli und beschaffenheit jetziger Zyth Zubezahlen keinswegs müglich und desswegen umb die gentzliche Nachlassung so wohl disser Restanz als auch des Jerlichen Lehen Zinses gantz underthänig und flehentlich gebätten, angeseehen (in Anbetracht) er auch ussert söllichem, syn Wyb und vier Kinder, wie auch den Vater, so by Ihme, schwerlich erhalten, und die beschwerden, so sonsten auch jerlich ab dem Gütli entricht werden müssint, bezahlen khönne: Ward Ihme uf sölliches und den von unseren gnedigen Heren den Verenderten (?) zu dem Täuffer Geschäft empfangenen befehlch und gewalt, obige Summa. Und hiemit bis uf 80 Pfund dieselben jerlich mit 20 Pfund ohne Zins: zu bezahlen: Wie auch den jerlichen LehenZins umb 30 Pfund geringeret, also dass er fürohin Jerlich nur 20 Pfund Zu LehenZins zu geben mit dem geding, dass sölliches also fürhin richtig und ohne Fehl erlegt werde, welches er … angelobt und versprochen.
Actum zu Edicken, den 28. Mertzen 1649

Sumnma diss Titels (Zeichen)
Und ist hiemit Alles ussgeben

(289 Pfund gehen ab auf Heini Wäber, des Täufers Jörg Wäbers Sohn im Müllikram, welcher bei seines Vaters Liegenschaft daselbst mit Martini (Rechnungs)-Nr 48 eine Restschuld von 366 Pfund einen jährlich auferlegten Lehenzins von 50 Pfund und 3 Pfund für Unkosten schuldig war. Diese zu bezahlen aber war ihm von der kleinen Liegenschaft und der Beschaffenheit der jetzigen Zeit keineswegs möglich und er hat desswegen um die gänzliche Nachlassung sowohl der Restschuld wie auch des jährlichen Lehenzinses ganz untertänig und flehentlich gebeten, in Anbetracht er auch ausserdem seine Frau und vier Kinder wie auch den Vater, der bei ihm wohnt, kaum unterhalten und die Lasten, die jährlich für die Liegenschaft entrichtet werden müssten, bezahlen könne. Von unseren gnädigen Herren wurde die Abänderung des Täufer Falles und der obigen Summe entgegen genommen und somit bis auf 80 Pfund jährlich 20 Pfund ohne Zins zu bezahlen. Auch wird der jährliche Lehenzins um 30 Pfund verringert, sodass er jährlich nur 20 Pfund Lehenzins bezahlen muss unter der Bedingung, dass dies künftig richtig und ohne Fehler erledigt werde, was er gelobt und versprochen hat.)

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