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Statuten Veloclub 2
Statuten Veloclub 2

1905 / [PAL.VOB9.004]

I. Zweck des Vereins
§ 1. Der Verein bezweckt: Förderung des Radfahrens durch Veranstaltung von Ausfahrten, geselliges Zusammenwirken mit andern, gleichartigen Vereinen, freundschaftlichen Umgang mit dem nicht radfahrenden Publikum, sowie durch Interessenverteidigung sowohl der einzelnen Mitglieder, als des Velosportes.

II. Bestand
§ 2. Der Verein besteht aus Aktiv-, Passiv- und Ehrenmitgliedern.

III. Aufnahme
§ 3. Als Aktiv- und Passivitglied kann jeder unbescholtene Mann, der das 18. Altersjahr zurückgelegt hat, aufgenommen werden.

§ 4. Wer sich um den Veloklub und dessen Berstrebungen verdient gemacht hat, kann zum Ehrenmitglied ernannt werden.

§ 5. Die Aufnahme neuer Mitglieder erfolgt an den ordentlichen Versammlungen durch offene Abstimmung. Es ist hiefür die absolute Mehrheit der anwesenden Mitglieder erforderlich.

IV. Austritt.
§ 6. Der Austritt geschieht nach Erfüllung der Pflichten gegenüber der Vereinskasse durch eine schriftliche Erklärung zuhanden des Vorstandes. Der Austretende verliert jeden Anspruch auf das Vereinsvermögen, haftet aber an einem allfällig bestehenden Defizit.

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