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FV Hof, Statuten von 1893?
FV Hof, Statuten von 1893?

1893? / W. Spörri [PBV.FHOF.010b]

Vereins - Statuten
§1. Der Verein besteht aus denjenigen Frauen und Jungfrauen, welche aus freiem Willen unter der Verpflichtung, die Arbeitsschule zu unterstützen, sich vereinigen und durch eigenhändige Unterschrift zu Handen der Gemeindeschulpflege ihren Eintritt erklären.
§2. Der Verein wählt aus seiner Mitte durch geheime Wahl den Vorstand, bestehend aus einer Präsidentin, Vizepräsidentin, Aktuarin und Quästorin. Der sämtliche Vorstand funktioniert bis zum jedesmaligen Ablauf der Amtsdauer der Lehrerin.
§3. Die Mitglieder des Vorstandes sind bis 20 Rpp. Busse verpflichtet, die Arbeitsschule zweimal, die übrigen Mitglieder einmal zu besuchen während einem Schuljahr.
§4. Die Quästorin hat nach Verfluss jeh eines Jahres spezielle Buchung zu zeigen. Die Aktuarin führt ein einfaches Protokoll in welches die Verhandlungen notiert werden, um daraus die Belatinnen, und Berichterstattungen an die Gemeindeschulpflegen ziehen zu können.
§5. Der Verein bildet eine Kasse in welche folgende Beiträge fallen:
1) Von jedem Mitglied einen Jahresbeitrag von 60 Rpp (korrigiert auf 1 Frk), wovon die eine Hälfte je am Anfang eines Schuljahres, oder beim Eintritt, die andere Hälfte mit Ende des Jahres bezogen wird.
2) Von Mitgliedern, die fehlen? ohne wichtigen Grund, (gültig sind nur Wegzug aus der Schulgemeinde oder Tod) austreten, was ein Franken Austritt verlangt.
3) Von Bussen der Mitglieder, welche ohne gültige Entschuldigung aus den Versammlungen (... wegbleiben)

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