Die Zehntenscheune und die Kollatur der Kirche Bäretswil
Die Kollatur ist das Recht, den Pfarrer zu bestimmen. Damit verbunden sind Pfründe, aber auch Pflichten. Das Recht gehörte natürlich dem Kloster St. Gallen; es wurde aber als Lehen den Landenbergern vergeben. Wie üblich im Mittelalter wurden diese Lehen weiter vererbt, und damit begannen langwierige Streitigkeiten, die Julius Studer in seiner Chronik erschöpfend beschreibt.[1]
Der Zehnten als Einkommen des Pfarrers
«Dem Pfarrer von Bäretswil war nun von Alters her als der weitaus bedeutendste Theil seines Einkommens der Zehntenbezug in der Gemeinde angewiesen. Dieser Zehnten war eine vom Judenthum schon frühe in die christlichen Staaten verpflanzte Einrichtung zum Unterhalt der Lehrer des Volkes, dort der Leviten, hier der Geistlichen. Schon Karl der Grosse hatte trotz allem Widerstande und Widerspruche die Verordnung erlassen, dass die Umwohner und Besucher einer Kirche den Zehnten aller Früchte des Landes abzuliefern hätten. Und zwar bestimmte er den ersten Viertheil der Zehnten zum Unterhalt des oder der Geistlichen der Kirche, den zweiten zum Kirchenbau, den dritten zur Unterstützung der Armen, Kranken und Reisenden, den letzten als Abgabe an den Bischof. Die beiden ersten Bestimmungen wurden bei uns auch nach Einführung der Reformation festgehalten.
Gewöhnlich wurde der Zehnten trotz vielen Anstrengungen der Geistlichkeit nicht von allen Arten Früchten und jedem persönlichen Erwerbe gegeben, wie es bei den Juden der Fall gewesen, sondern bloß von den eigentlichen Getreidearten und vom Weine. Dies hieß der große Zehnten. Zehnt von Gemüsefeldern (Schmal- oder Kleinod-, auch kleine Zehnt), von Gärten, von jungem Vieh (Blut – oder Fleischzehnt), von Eiern usw., gehörte zu den Ausnahmen, die aber für einzelne Gemeinden, Höfe, Häuser und Fluren wieder die Regel bilden konnten. So bezog Bäretswil ausser dem großen Zehnten, dessen Bezugskreis vom Hörnli bis fast an den Pfäffikersee reichte , z.B. auch den Eierzehnten in Russikon. Vom großen Zehnten ward der Kernen in Mütt à 4 Viertel, der Haber in Maltern à 10 Viertel abgegeben (das Viertel = 4 Köpf, der Kopf = 4 Mässli).»[2]
Literatur
1 - A. Sierszyn, J. Albrecht: Bäretswil. Ein Heimatbuch. Hrsg. Pol. Gem. Bäretswil 2015, Die Landenberger als Herren der Kirche. Kap.4f S.125-131
Einzelnachweise
[1]Julius Studer: Die Geschichte der Kirchgemeinde Bäretswil. Zürich 1870, Kollatur Landenberg S.141-154
[2]Julius Studer: Die Geschichte der Kirchgemeinde Bäretswil. Zürich 1870, Der Zehnten als Einkommen des Pfarrers S.154f